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   VG Trier, 18.12.2009 - 5 L 653/09.TR   

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VG Trier, 18.12.2009 - 5 L 653/09.TR (https://dejure.org/2009,37355)
VG Trier, Entscheidung vom 18.12.2009 - 5 L 653/09.TR (https://dejure.org/2009,37355)
VG Trier, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - 5 L 653/09.TR (https://dejure.org/2009,37355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkürzung der Geltungsdauer einer erteilten Aufenthaltserlaubnis mittels Ordnungverfügung; Auswirkungen einer fehlenden Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung auf die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Trier, 14.02.2006 - 5 L 83/06

    Nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis; besonderes Vollzugsinteresse

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2009 - 5 L 653/09
    Demgegenüber wird in § 84 Abs. 2 AufenthG ausdrücklich betont, dass es im Falle der Ausweisung und eines sonstigen Verwaltungsaktes, der die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes beendet - beispielsweise der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG - bei der gesetzlichen Regelung des § 80 Abs. 1 VwGO verbleiben soll, wonach Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben (vgl. Beschluss der beschließenden Kammer vom 14. Februar 2006 - 5 L 83/06.TR -, ESOVGRP; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 9 TG 1360/07 -, juris).

    Insoweit muss nämlich ungeachtet dessen, dass sich die Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren zur Sache eingelassen hat, gesehen werden, dass sich auf Blatt 120 f. der Verwaltungsakte der Abdruck eines Beschlusses des OVG Nordrhein-Westfalen vom 5. September 2009 - 18 B 331/09 - befindet, der sich ausführlich mit der in Fällen der vorliegenden Art kraft Gesetzes eintretenden aufschiebenden Wirkung und dem fehlenden besonderen Vollzugsinteresse befasst (vgl. hierzu auch Beschluss der beschließenden Kammer vom 14. Februar 2006, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.1983 - 2 B 45/83
    Auszug aus VG Trier, 18.12.2009 - 5 L 653/09
    Die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes verstärkt indessen das Gewicht des öffentlichen Vollzugsinteresses bei der Abwägung mit dem entgegenstehenden Privatinteresse (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, S. 56, und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, NVwZ 1985, S. 409; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 17, Juli 1996 - 7 B 11556/96.OVG -, vom 17. Oktober 1989 - 12 B 81/89 -, vom 29. November 1988 - 12 B 92/88 - und vom 21. Juni 1983 - 2 B 45/83 -, GewArch 1983, S. 340), wobei vorliegend allerdings außerdem zu berücksichtigen ist, dass der Gesetzgeber durch seine Entscheidung, dem Widerspruch kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung beizumessen, dem Vollzugsinteresse generell den Vorrang eingeräumt hat, so dass eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen - wie er im Fall des Antragstellers nicht ersichtlich ist - in Betracht kommt.
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2009 - 5 L 653/09
    Die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes verstärkt indessen das Gewicht des öffentlichen Vollzugsinteresses bei der Abwägung mit dem entgegenstehenden Privatinteresse (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, S. 56, und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, NVwZ 1985, S. 409; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 17, Juli 1996 - 7 B 11556/96.OVG -, vom 17. Oktober 1989 - 12 B 81/89 -, vom 29. November 1988 - 12 B 92/88 - und vom 21. Juni 1983 - 2 B 45/83 -, GewArch 1983, S. 340), wobei vorliegend allerdings außerdem zu berücksichtigen ist, dass der Gesetzgeber durch seine Entscheidung, dem Widerspruch kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung beizumessen, dem Vollzugsinteresse generell den Vorrang eingeräumt hat, so dass eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen - wie er im Fall des Antragstellers nicht ersichtlich ist - in Betracht kommt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2009 - 8 B 10088/09

    Werbung für den Eifelsteig zulässig

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2009 - 5 L 653/09
    Zulässig ist ein solcher Feststellungsantrag allerdings nur in den Fällen, in denen streitig ist, ob einem Widerspruch aufschiebende Wirkung zukommt, und in den Fällen der sogenannten faktischen Vollziehung, d.h. wenn die Behörde bereits Vollzugsmaßnahmen getroffen hat oder trifft, ohne dass die Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 VwGO vorlagen bzw. vorliegen, oder wenn solche Maßnahmen drohen (vgl. Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 16. Auflage § 80 Rdnr. 181, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. März 2009 - 8 B 10088/09.OVG -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09

    Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2009 - 5 L 653/09
    Insoweit muss nämlich ungeachtet dessen, dass sich die Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren zur Sache eingelassen hat, gesehen werden, dass sich auf Blatt 120 f. der Verwaltungsakte der Abdruck eines Beschlusses des OVG Nordrhein-Westfalen vom 5. September 2009 - 18 B 331/09 - befindet, der sich ausführlich mit der in Fällen der vorliegenden Art kraft Gesetzes eintretenden aufschiebenden Wirkung und dem fehlenden besonderen Vollzugsinteresse befasst (vgl. hierzu auch Beschluss der beschließenden Kammer vom 14. Februar 2006, a.a.O.).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2009 - 5 L 653/09
    Die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes verstärkt indessen das Gewicht des öffentlichen Vollzugsinteresses bei der Abwägung mit dem entgegenstehenden Privatinteresse (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, S. 56, und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, NVwZ 1985, S. 409; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 17, Juli 1996 - 7 B 11556/96.OVG -, vom 17. Oktober 1989 - 12 B 81/89 -, vom 29. November 1988 - 12 B 92/88 - und vom 21. Juni 1983 - 2 B 45/83 -, GewArch 1983, S. 340), wobei vorliegend allerdings außerdem zu berücksichtigen ist, dass der Gesetzgeber durch seine Entscheidung, dem Widerspruch kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung beizumessen, dem Vollzugsinteresse generell den Vorrang eingeräumt hat, so dass eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen - wie er im Fall des Antragstellers nicht ersichtlich ist - in Betracht kommt.
  • VGH Hessen, 30.07.2007 - 9 TG 1360/07

    Begründung des Interesses am Sofortvollzug an der Beendigung des Aufenthaltes

    Auszug aus VG Trier, 18.12.2009 - 5 L 653/09
    Demgegenüber wird in § 84 Abs. 2 AufenthG ausdrücklich betont, dass es im Falle der Ausweisung und eines sonstigen Verwaltungsaktes, der die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes beendet - beispielsweise der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG - bei der gesetzlichen Regelung des § 80 Abs. 1 VwGO verbleiben soll, wonach Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben (vgl. Beschluss der beschließenden Kammer vom 14. Februar 2006 - 5 L 83/06.TR -, ESOVGRP; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 9 TG 1360/07 -, juris).
  • VG München, 08.10.2013 - M 24 S 13.3872

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Weil auch die Abschiebungsandrohung somit im Ergebnis unter Fristsetzung erfolgt ist und diese Frist erst nach Ablauf der in § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO genannten Zeiträume zu laufen beginnt, besteht insoweit derzeit kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung (vgl. VG Trier B.v. 18.12.2009 - 5 L 653/09.TR - juris Rn. 9).

    Es kann dabei dahinstehen, ob - abweichend von diesem Grundsatz - ein hinreichender Bezug zum Vollstreckungsverfahren dann angenommen werden kann, wenn die Ausweishinterlegung angesichts einer vollziehbaren Ausreisepflicht angeordnet wird (so wohl VG Trier B.v. 18.12.2009 - 5 L 653/09.TR - juris Rn. 10 und VG München B.v. 11.1.2012 - M 10 S 11.5857 - juris Rn. 20; jeweils nicht im Zusammenhang mit Ausweisungsverfügungen, sondern mit Ablehnungen von Aufenthaltstiteln) und ob § 50 Abs. 5 AufenthG seinerseits eine vollziehbare Ausreisepflicht voraussetzt (so wohl BayVGH B.v. 19.11.2001 - 10 ZE 01.2757 - juris Rn. 5) oder ob einzige Voraussetzung das Bestehen der Ausreisepflicht ist, ohne dass es auf deren Vollziehbarkeit ankäme (so OVG Mecklenburg-Vorpommern B.v. 16.6.2010 - 2 M 101/10 - juris Rn. 5).

  • VG München, 11.01.2012 - M 10 S 11.5857

    Unzulässigkeit des Antrags gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen Anordnung der Verkürzung

    Demgemäß dient die zwangsgeldbewehrte Aufforderung zur Passabgabe der Durchsetzung der Ausreisepflicht und ist daher als Vollstreckungsmaßnahme zu qualifizieren (VG Trier vom 18.12.2009 Az. 5 L 653/09.TR RdNr. 10).
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